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Sie erwerben das Grundstück als
Gartengrundstück mit Gartenhaus und Wasseranschluss.
Da am oberen Grundstücksende auf der gegenüberliegenden Straßenseite
ebenso am unteren Grundstücksende weit über das Grundstück schon gebaut ist,
ist es nicht ausgeschlossen, daß es in Zukunft Bauland wird.
Allerdings kann hierfür keine Gewähr übernommen werden.
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